Die Naturschutzaufsicht

Die Naturschutzaufsicht

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Die Naturschutzaufsicht ist die direkte Kontrolle der Natur und stellt sicher, dass die für Schutzgebiete erlassenen gesetzlichen Verbote und Vorschriften eingehalten werden. Zusätzlich zu den Inspektoren werden vom Verwalter Naturschutzwächter eingestellt, die diese Überwachung durchführen. Die Qualifikation der Naturschutzkontrolleure wird vom zuständigen Ministerium überprüft. Das Gesetz lässt auch eine freiwillige Naturschutzüberwachung zu.

NATURSCHUTZAUFSICHT IN SCHUTZGEBIETEN - STAATSPARKS

Mit dem Naturschutzgesetz (Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 96/04 - amtlich konsolidierter Text, 61/06 - Zdru-1 und 8/10 - ZSKZ-B, im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet) wurden Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und ein System zum Schutz von Naturwerten eingeführt, das zur Erhaltung der Natur beitragen soll. Gemäß Artikel 155 des ZON üben neben den Inspektoren auch die Naturschutzinspektoren eine direkte Kontrolle in der Natur über die Einhaltung der Verbote dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen aus.

Es ist Aufgabe des Verwalters des Schutzgebiets, mit den Naturschutzinspektoren Arbeits- oder andere geeignete Verträge gemäß dem Naturschutzgesetz abzuschließen und sie mit einer angemessenen Berufsausbildung sowie Uniformen und Abzeichen auszustatten.

Ein Naturschutzbeauftragter ist ein bevollmächtigter Beamter, der auf der Grundlage eines öffentlichen Auftrags gemäß dem Naturschutzgesetz direkte Kontrollaufgaben wahrnimmt.