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Verspielt Slowenien Vorreiterrolle im Vogelschutz?

Bislang galt die Jagdgesetzgebung Sloweniens als vorbildlich. Nur sechs Vogelarten dürfen dort offiziell bejagt werden. Doch genau diese Vorreiterrolle steht jetzt auf dem Spiel. Der slowenische Jagdverband drängt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, die Liste der zur Jagd freigegebenen Vögel um sieben Arten zu erweitern.

Zur Debatte stehen Bekassine, Krickente, Ringeltaube, Waldschnepfe, Blässhuhn, Birkhuhn und Kormoran.
Zwar sind diese Arten laut EU-Vogelschutzrichtlinie nicht besonders geschützt und als Teil der Anhänge II A und II B der Vogelschutzrichtlinie grundsätzlich nicht von der Jagd ausgeschlossen. Doch wenn die slowenischen Behörden dem Antrag stattgeben und die Gesetze zu Ungunsten des Vogelschutzes aufweichen, wäre das ein verheerendes Signal. Denn die Brutvogelbestände mancher Arten, wie beispielsweise der Bekassine, sind in anderen europäischen Ländern, wie auch in Deutschland, aktuell vom Aussterben bedroht. Die Gesetzesänderungen in Slowenien, einem der Rastgebiete dieser Art entlang ihrer Zugroute zwischen Sommer- und Winterquartier, würden folglich auch die Bestände in anderen Ländern Europas zusätzlich schädigen. EuroNatur-Partner DOPPS (Slowenischer Vogelschutzbund) setzt sich mit intensiver Lobbyarbeit dafür ein, die Gesetzesänderung zu verhindern und hat Mitte der Woche eine offizielle Stellungnahme beim zuständigen Ministerium eingereicht. 



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